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FeWo Touristik – Region Bamberg – e.V.

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Heidi Jäger
Weiherer Str. 52
96191 Viereth-Trunstadt
Tel: 0179 – 97 11 60 6
oder 0176 – 22 64 72 75
info@fewo-bei-bamberg.de

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Ferienwohnung Jäger
Heidi Jäger
Weihererstrasse 52
96191 Viereth-Trunstadt
Tel. 09503 502646

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Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer Relationship-Management System („CRM System“) oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden. Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

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Auskunft, Löschung, Sperrung

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre weckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen. Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).

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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Die Zimmerbestellung des Gastes beim Vermieter stellt einen verbindlichen Auftrag und eine verbindliche Vollmacht zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar. Der Gast versichert, für die mitangemeldeten Teilnehmer bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und erkennt auch für die übrigen Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Mit der Reservierungsbestätigung kommt zwischen Gast und Vermieter der Beherbergungsvertrag zustande, an dessen Einhaltung beide Seiten gebunden sind. Mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Übernachtungspreises fällig. Der Restbetrag wird spätestens bei Schlüsselübergabe fällig.

3. Die Ferienwohnung steht dem Gast am Anreisetag ab 13:00 (oder nach Vereinbarung) Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr besenrein an den Vermieter übergeben werden. In allen Räumen der Ferienwohnung gilt Rauchverbot.

4. Eine Nichtinanspruchnahme der bestellten Zimmer entbindet den Gast nicht von der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Vermieter. Auch im Falle eines Rücktritts, der schriftlich erklärt werden muss, werden Stornokosten berechnet.

Weitere Bestimmungen:

Rauchverbot:
Bitte teilen Sie auch Ihren Mitarbeitern/Mitreisenden mit, dass in der Ferienwohnung sowie im gesamten Haus (somit auch im Treppenhaus) absolutes Rauchverbot besteht.
Die Wohnung wird als Nichtraucher-Wohnung vermietet. Es besteht die Möglichkeit des Rauchens im Außenberech in einem zugewiesenen und hierfür eigens vorgehaltenen Bereich.
Verstößt ein Benutzer/Besucher gegen das Rauchverbot, so wird eine pauschale Entschädigung für zusätzlichen Reinigungsaufwand i.H.v. 250,00 EUR fällig. Der vermietenden Partei bleibt die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren Schadens offen.

Schüsselverlust bei Schließanlage:
Die Mietpartei nimmt zur Kenntnis, dass im Haus eine zentrale Schließanlage verbaut ist.
Werden ein oder mehrere Schlüssel nicht korrekt und vollständig zurückgegeben, so müssen daher die gesamten Schlösser ausgetauscht werden.
Aus diesem Grund wird für den Fall, dass der übergebene Schlüssel/die übergebenen Schlüssel nicht oder nicht vollständig zurückgegeben werden, ein pauschaler Entschädigungsbetrag i.H.v. 200,00 EUR fällig und der Mietpartei berechnet.
Der Mietpartei bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Der Vermietpartei bleibt die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren Schadens offen.